Die Beratung im Steuerrecht ist ein ganz wesentlicher und unverzichtbarer Teil unserer laufenden Tätigkeit. Sie umfasst nicht nur die steuerrechtliche Gestaltungsberatung rund um den Bereich Vermögensnachfolge, die Unterstützung bei komplexen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen oder die Übernahme der laufenden Steuerberatung, sondern auch zahlreiche weitere Themenbereiche.
Eine gute und umfassende Vermögensnachfolgeplanung beinhaltet weit mehr, als nur eine Beschäftigung mit den steuerlichen Konsequenzen. Die steuerlichen Auswirkungen sind aber dennoch von erheblicher Bedeutung für das wirtschaftliche Ergebnis und daher ein sehr wichtiger Teil der Planung und Gestaltung der eigenen Rechtsnachfolge. Dabei sind nicht nur erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen zu bedenken, es können auch verschiedene andere Steuerarten betroffen sein, die in eine ganzheitliche Betrachtung mit einzubeziehen sind, wie z.B. das Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht.
Werden vermietete Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf Kinder übertragen, stellt sich beispielsweise die Frage, wie der Umfang der so genannten AfA erhalten oder im Wege eines so genannten „Step-Up“ sogar noch erhöht werden kann. Die Berücksichtigung einkommensteuerliche Verluste des Erblassers durch die Erben ist regelmäßig nicht möglich, so dass im Vorfeld über deren sinnvolle Nutzung nachgedacht werden sollte. Auch bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können ungewollt Veräußerungstatbestände mit entsprechenden einkommensteuerlichen Folgen entstehen.
Es sind vielfältige weitere Konstellationen denkbar, bei denen Steuern eine ganz besondere Rolle spielen. Immer dann, wenn Auslandsberührungen bestehen, zum Beispiel weil sich Vermögenswerte im Ausland befinden oder der Erblasser bzw. die Erben in einem anderen Staat leben, muss der Blick auch über die Landesgrenze gerichtet werden. Hier kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, die oftmals im Vorfeld der Vermögensnachfolge durch entsprechende gestalterische Maßnahmen vermieden werden kann.
Typische Problemfälle sind z.B. auch Konten und Depots in Spanien oder Großbritannien, bei denen die ausländische Erbschaftsteuer wegen des so genannten kleinen Auslandsvermögensbegriffs nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden kann, die „Finca auf Mallorca“, US-Trusts, die deutsche Erben begünstigen, Wohnsitze des Erblassers oder Schenkers in mehreren Ländern etc. Leben die vom Erblasser bedachten Erben beispielsweise in den USA, kann die Vererbung der Anteile an einem Unternehmen, das in der Rechtsform einer GmbH oder AG betrieben wird, nach den Regeln des Außensteuerrechts z.B. zur einer sehr schmerzhaften Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven in den Gesellschaftsanteilen ohne jeglichen Liquiditätsfluss führen.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Erstellung Ihrer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung.
Nicht nur im Zusammenhang mit der Gründung einer gemeinnützigen Organisation, sondern vor allem auch im Rahmen ihres laufenden Betriebs, sind eine Vielzahl von gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen zu beachten. Dabei kann es sich um Probleme im Zusammenhang mit der Bilanzierung handeln oder um Konstellationen rund um das (zum Teil ungewollte) Entstehen eines sogenannten „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes“ mit all den sich daran anschließenden Folgen.
Wir bieten Ihnen darüber hinaus steuerliche Beratungsdienstleistung in folgenden weiteren Bereichen an:
- Wegzug aus Deutschland und Zuzug aus dem Ausland
- Besteuerung von Kapitalanlagen (Abgeltungsteuer, Investmentsteuerrecht, Doppelbesteuerungsfragen)
- Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung
- Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer ganz konkreten Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, Lösungen zu finden.