Poniatowski & Klug

Kanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge,
Stiftungen und Steuern

Wir bieten Ihnen eine spezialisierte Beratung in den Bereichen Erbrecht und Vermögensnachfolge, Stiftungen und Steuern. Dabei widmen wir uns gezielt den besonderen, oftmals komplexen wirtschaftlichen und familiären Bedürfnissen gehobener Privatkunden und mittelständischer Unternehmer. Diese Spezialisierung sowie unsere langjährige Erfahrung  ermöglicht und gewährleistet eine Beratung auf höchstem Niveau.

Unsere Kanzleiphilosophie

Die Absicherung des eigenen Lebenswerks und dessen wohlüberlegte und gut geplante Weitergabe in die Hände der nächsten Generation ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben, mit der man sich bereits frühzeitig beschäftigen sollte. Die gefundenen Lösungen sollten danach in regelmäßigen Abständen überprüft werden, da sich die Rahmenbedingungen, persönlichen Verhältnisse und Vorstellungen ändern können.

Bei der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge sind eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte zu berücksichtigen.  Neben der Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Gegebenheiten, steht der Erhalt von Werten, die langfristige Sicherung des Familienfriedens sowie die Absicherung der Angehörigen im Mittelpunkt. Darüber hinaus kann auch die Verwirklichung philanthropischer oder karitativer Ziele eine wichtige Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund gibt es regelmäßig keine Standardlösungen. Wir beraten Sie stets individuell und finden die für Sie und Ihre Familie passende Lösung.  Wir haben Verständnis für die Historie, Traditionen, Ziele und Visionen unserer Mandanten. Kreativität und Ideenreichtum bei der Erarbeitung von Lösungen und Einfühlungsvermögen bei Generationenkonflikten sind dabei für uns selbstverständlich.

Wir beraten Sie ganzheitlich und Sie erhalten von uns eine „Lösung aus einer Hand“, die alle notwendigen rechtlichen und steuerlichen Aspekte umfasst. Soweit erforderlich, nutzen wir hierbei ergänzend unser umfangreiches Netzwerk aus Sachverständigen, Notaren, Steuerberatern sowie in ausländischen Rechtsgebieten spezialisierten Rechtsanwälten.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie und Ihre Erben auch nach dem Erbfall, zum Beispiel bei der Erbauseinandersetzung, der Abwicklung des Nachlasses oder der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Natürlich übernehmen wir auch gerne das Amt des Testamentsvollstreckers.

Wir beraten Sie auch in englischer und spanischer Sprache.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten, auf Wunsch gerne auch in Ihren eigenen Räumen.